Jugendschutz

Wichtige Informationen zum Jugendschutz

Das zum 1. April 2016 in Kraft tretende neue Jugendschutzgesetz verpflichtet alle Onlineshops für E-Zigaretten, Liquids und Zubehör, also auch uns, Prozesse einzuführen, die sicherstellen, dass Minderjährige weder eine Bestellung aufgeben können noch eine Sendung ausgehändigt bekommen.
 
Künftig ist somit eine ZWEISTUFIGE PRÜFUNG erforderlich: 
 
  1. Bei der Onlinebestellung: Altersverifikation
    Jeder Kunde muss einmalig bereits bei der Bestellung verifiziert werden: Hierzu verwenden wir das Plugin der Webmasterware.net GmbH & Co. KG, das die Kundendaten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) mit der Datenbank der SCHUFA abgleicht. Hierbei findet KEINE Bonitätsprüfung statt, der Abgleich wirkt sich NICHT auf das Scoring aus und die SCHUFA erhält außer der o.g. Daten keine weiteren Informationen! Der Kunde muss bei der Bestellung/Anmeldung ausdrücklich der Identitätsprüfung durch die SCHUFA zustimmen.
     
  2. Bei der Auslieferung durch DHL: Alterssichtprüfung
    Die Aushändigung der Sendung durch DHL erfolgt nur noch an Personen, die "auf Sicht" eindeutig nicht mehr minderjährig sind oder ihr Alter durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweisen nachweisen können. Annahmeberechtigt sind neben dem Empfänger auch andere volljährige Personen im gleichen Haushalt. Sendungen werden nicht an den Nachbarn, einen vereinbarten Ablageort, den Paketkasten oder die Packstation zugestellt. Eine Zustellung an den Arbeitsplatz als Lieferanschrift ist aber weiterhin möglich.
Diese Maßnahmen dienen dazu, den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, die an alle Onlineshops für E-Zigaretten gestellt werden. Sie werden bei JEDER Bestellung einzuhalten sein, auch wenn nur nikotinfreies Liquid oder Wickeldraht bestellt wird.
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